Das ändert sich 2023 für Photovoltaik-Anlagen
Ab 01. Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen inkl. Wechselrichter, Montage, Stromspeicher auf Wohngebäuden.
Die Mwst. wird auf 0% gesenkt. Damit werden die Anschaffungskosten erheblich reduziert. In Zukunft liefern wir die Solarglasmodule, Wechselrichter, Stromspeicher und Montage mit 0% Mwst. Das gilt für alle Lieferungen ab dem 1.1.2023.
Die Unterkonstruktion aus Holz oder Alu, inkl. Fundamente, Markisen, Schiebewände, Tore inkl. Montage wird regulär mit der gesetzlichen Mwst. berechnet.
Wenn die Lieferung nicht an den Anlagenbetreiber erfolgt, muss die Mwst. regulär berechnet werden. Das ist z.B. der Fall wenn an eine Hausbaufirma oder Wiederverkäufer geliefert wird.
Die Auftragserteilung / Bestellung und Planung kann vor dem 1.1.2023 erfolgen, zum Tag der Lieferung wird die gesetzliche Mwst. von 0% auf die Solaranlage, Stromspeicher und PV Montage berechnet. Ab 1. Januar 2023 ist auf den Ertrag kleiner PV-Anlagen keine Einkommenssteuer mehr zu zahlen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kWp.
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